Der Krankenhaustransformationsfonds - Keine Angst vor der Reform: Sichern Sie sich das Kapital für Ihren Krankenhaus-Wandel.

Die Krankenhausreform ist kein bloßes Papierkonstrukt mehr – mit der KHTFV (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung) wird sie konkret. Für Sie in der Klinik bedeutet diese Verordnung vor allem eines:

Den Zugang zu den notwendigen Mitteln für den Wandel.

Während das große Reformgesetz (KHVVG) festlegt, was sich ändern muss (z. B. durch neue Leistungsgruppen), regelt die KHTFV, wie dieser Umbau bezahlt wird. Es geht um insgesamt 50 Milliarden Euro, die über die nächsten 10 Jahre verteilt werden.

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