Was ist eigentlich ein Patientenportal – und was nicht ?!
Was ist eigentlich ein Patientenportal – und was nicht ?!
Durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern und Kliniken vorangetrieben werden. Das Patientenportal steht als Fördertatbestand 2 ganz oben auf der Liste der geförderten Projekte.
Auf dem deutschsprachigen Markt gab und gibt es verschiedene Ansätze von Anbietern. Das liegt möglicherweise an den unterschiedlichen Definitionen bzw. Interpretationen des Begriffs Patientenportal.
Hier eine klare Abgrenzung der Begriffe.
Patientenportale
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Das KHZG grenzt das Patientenportal deutlich ab vom
Aufnahmeportal
Konzentriert sich auf den Aufnahmeprozess von Patienten im Krankenhaus
Optimierung der Patientenaufnahme mit Erfassung der abrechnungsrelevanten Daten, Einlesen der eGK (elektronischen Gesundheitskarte) sowie Einchecken über eine Terminal-Lösung
Arztportal
Online-Kommunikationsplattform für Mediziner*innen
Elektronischer Austausch von Dokumenten für die niedergelassenen Ärzte, Tumorkonferenzempfehlungen, korrekte Verordnung von Arzneimitteln
Einweiserportal
Für externe Ärzte oder Einrichtungen, um Patienten an ein Krankenhaus zu überweisen
Patientendaten-Upload für niedergelassene Ärzt*innen für z.B. Bildgebung, Vorbefunde für die Überweisung/Einweisung an weiterbehandelnde Institutionen
Zuweiserportal
Ähnlich dem Einweiserportal, jedoch breiter angelegt
Kann von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern genutzt werden, nicht nur von Ärzten
Verbessertes Aufnahmemanagement als webbasiertes Extranet, in dem nur authentifizierte niedergelassene Ärzte Zugang haben
Stattdessen bedient sich das KHZG folgender Begriffe
Digitales Aufnahmemanagement
Patienten sollen entlastet werden, indem sie bereits vor dem Klinikaufenthalt, Daten und Dokumente übermitteln können. Auch für Klinikmitarbeiter*innen sollen durch das Patientenportal den Aufnahmeprozess am Aufnahmetag effizienter gestalten können. Explizit wird der Vorab-Datenaustausch für behandlungsrelevante Voruntersuchungen (z.B. radiologische Befunde, Arztschreiben), Anamnesen, Über- bzw. Einweisungsformulare aufgeführt.
Hier gibt es zudem Überschneidungen mit den Vorgaben der gematik, die den Datenzugriff auf im KHZG beschriebene Informationen insbesondere von medizinischem Personal erhobenen Informationen als Datenaustausch bzw. -zugriff über KIM und die ePA vorsieht.
Digitales Behandlungsmanagement
Über das Patientenportal sollen Patient*innen während ihres Krankenhausaufenthaltes deutlich besser informiert und in den Behandlungsprozess eingebunden werden. Für Patient*innen sollen weitergehende Informationen zu ihrer Diagnose und Behandlung bereitgestellt werden, aber auch Termine während des Klinikaufenthalts sollen digital übermittelt werden.
Digitales Entlassmanagement und Überleitungsmanangement
Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung durch die Digitalisierung an Transparenz und Effizienz gewinnen. Dazu soll es einen strukturierten digitalen Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern geben, an die auch die Patienten per Patientenportal angebunden werden sollen.
gematik und Telematikinfrastruktur
Die gematik hat mit der Telematikinfrastruktur einige Elemente beschrieben, die die Digitalisierung in der Kommunikation zwischen Anbietern im Gesundheitswesen vorantreiben soll. Medikationspläne, Arztbriefe, Befunde und ähnliches können aktuell bereits und sollen zukünftig ausschließlich über die ePA (elektronische Patientenakte) erfolgen. In der Schweiz gibt es das ePD (elektronische Patientendossier), in Österreich gibt es ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und in Liechtenstein wurde beispielhaft und geradezu über Nacht das eGD (elektronische Gesundheitsdossier) eingeführt.
Das KHZG überschneidet sich in einigen Kriterien für den Fördertatbestand 2 mit dem, was in der Telematikinfrastruktur bereits definiert wurde.
Für Gesundheitseinrichtungen und -dienstleister besteht die Schwierigkeit, auf unterschiedliche ePAs (in Deutschland sind die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten die ePA anzulegen) zuzugreifen und die Patientendaten hier zentral abzulegen.
In Dänemark, wo es keine Krankenkassen gibt, übernimmt diese Bereitstellungsfunktion der ePA der Staat. Das sorgt für Einheitlichkeit und erhöht die Akzeptanz und Nutzungsdurchdringung der Akteure im Gesundheitswesen.
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